Die europaweit bekannte Abkürzung „CoC“ steht für „Certificate of Conformity“ und stammt aus dem englischen Sprachgebrauch. Sie ist genauer betrachtet eigentlich nichts anderes als eine seit 2005 bestehende EWG-Übereinstimmungserklärung, welche den klassischen Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein ersetzt. Aufgrund der CoC-Papiere gibt es nun EU-weit einheitliche Richtlinien bezüglich der Fahrzeugdokumente. Mit der Einführung der CoC-Papiere kam die EU somit zahlreichen Forderungen, vor allem von Seiten der Motorradindustrie und der Motorradhändler nach, die sich für eine Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere innerhalb des seit 1993 bestehenden Binnenmarkts einsetzten, um den Handel mit Fahrzeugen zu erleichtern. Anwendung finden die Papiere seit 2005 vor allem in zwei Fällen, nämlich einerseits beim Import von Fahrzeugen aus dem Ausland nach Deutschland und andererseits beim Verkauf von Kraftfahrzeugen von Deutschland ins Ausland. Durch die CoC-Papiere und die dadurch geschaffenen EU übergreifenden Richtlinien wird der An- und Verkauf von Fahrzeugen erheblich erleichtert.

Musterbeispiel

 VERLUST VON ZULASSUNGSDOKUMENTEN

Das COC, der "Typenschein" von neueren Fahrzeugen und Datenauszüge bestehen oftmals nur noch aus einem Blatt Papier.

So kann es schon vorkommen das Zulassungsdokumente verloren gehen.

Geht ein Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Datenauszug, usw.) verloren muss ein sogenanntes Duplikat (Zweitschrift) ausgestellt werden.

 

Nachstehend eine Beschreibung was zu tun ist >>>

ZULASSUNG IN DEUTSCHLAND NACH DEM 01.07.2007

Fahrzeuge die nach dem 01.07.2007 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, sind in der Genehmigungsdatenbank gelistet.

In diesem Fall wird von der örtlichen Zulassungsstelle ein Duplikat in Form eines Datenausdrucks aus der Genehmigungsdatenbank erstellt.

 

Erforderliche Unterlagen:

» Amtlicher Lichtbildausweis

» Der Zulassungsbesitzer muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen

COC-DUPLIKAT

Duplikate können bei jeweiligen Motorradhersteller beantragt werden.

Da diese beim Hersteller im Original angefordert werden müssen, muss mit einer Beschaffungszeit von mindestens zwei Wochen gerechnet werden.

 

Die Kosten für ein COC-Duplikat belaufen sich auf ca. EUR 120 - 200 (inkl. 19% Mwst).

 

Folgende Unterlagen sind für die Anforderung eines COC-Duplikats erforderlich:

» Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers

» Diebstahls-/Verlustanzeige der örtlichen Polizei (Original)

» Kopie eines Zulassungsdokuments (Datenauszug, letzter Zulassungsschein...)

» Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)

VERLUST DES TYPENSCHEINS

Bei Verlust des Typenscheins kann ein Duplikat angefordert werden.

 

ACHTUNG!

 

Bei älteren Fahrzeugen kann möglicherweise keine Zweitschrift mehr ausgestellt werden.

In diesem Fall ist es notwendig das Fahrzeug von einer technischen Prüfstelle , in dem sich der Hauptwohnsitz befindet,

neu genehmigen zu lassen.

Dazu brauchen sie sogenannte technische Datenblätter , die sie über uns beziehen können .

 

Siehe hier :

 

Erforderliche Unterlagen müssen dann mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.

 

Die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung eines Typenschein-Duplikats sind:

» Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers

» Original Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS)

» Zustimmungserklärung vom Strassenverkehrsamt , wo das Motorrad zugelassen ist bzw. zuletzt war.

» Kopie des Zulassungsscheins

» Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)

VERLUST DER EINZELGENEHMIGUNG

Wurde das Fahrzeug mit einer Einzelgenehmigung zugelassen, muss die Zweitschrift bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.

Dies sind die technischen Prüfstellen , in dem sich der Hauptwohnsitz befindet.

Erforderliche Unterlagen müssen mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.

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