Ein Prüfung des Motorrades durch den TÜV ist alle zwei Jahre im Rahmen der

Hauptuntersuchung und nach der Montage von eintragungspflichtigen Bauteilen notwendig.

Grundsätzlich steht bei einer Prüfung jedem Prüfer bei sei einem Urteil in einem gewissen Rahmen ein bestimmter Ermessensspielraum zur Verfügung. Daher ist es immer empfehlenswert, die geplanten Veränderungen und Umbauten am Motorrad vor dem eigentlichen Termin mit gewünschten Prüfer zu besprechen. Fotos, Gutachten , Briefkopien ähnlicher Umbauten usw. können dabei eine große Hilfe sein.

Prüfungsrelevante Richtlinien entstammen sowohl der StVZO als auch dem relevanten EG-Recht.

Beide Systeme existieren parallel und nehmen aufeinander Bezug, weswegen von Fall zu Fall mit dem jeweiligen Prüfer abgeklärt werden will, welche Richtlinie für welchen Bereich des Umbaus Geltung besitzt.

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Voraussetzungen zur Begutachtung gemäß § 21 StVZO
Voraussetzung Begutachtung § 21 StVZO
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Eintragungsfreie Teile
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Nicht eintragungsfreie Teile - Kurzfassung
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Nicht eintragungsfreie Teile -Empfehlungen
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